Was ist außerklinische Intensivpflege?
Versicherte haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn sie besonders aufwendige medizinische Behandlungspflege benötigen. Das trifft zum Beispiel auf Patientinnen und Patienten zu, die künstlich beatmet werden müssen. Durch entsprechende Beatmungsgeräte ist es inzwischen möglich, die Betroffenen außerhalb eines Krankenhauses zu versorgen. Dieser Fortschritt trägt dazu bei, dass die Betroffenen im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung leben können.
Eine spezialisierte Pflegefachkraft muss dabei ständig anwesend oder einsatzbereit sein, weil es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen könnte, die eine sofortige Intervention erfordern.
Die Pflegefachkraft begleitet die Patientin oder den Patienten rund um die Uhr und kann beispielsweise eingreifen, wenn die Trachealkanüle verstopft ist. Die außerklinische Intensivpflege setzt eine ärztliche Verordnung voraus.
In Einzelfällen ist eine Stundenweise Überwachung möglich, wenn die Angehörigen eine gewisse Anzahl an Stunden selbst die Überwachung übernehmen.
Hier ist oft die Zustimmung der Krankenkassen nötig und es wird in den meisten Fällen ein Gutachten über den Medizinischen Dienst durchgeführt.
Wir lassen Sie nicht allein.
Als erfahrener Intensiv Pflege Dienst kennen wir dieses und stehen Ihnen begleitend zur Verfügung.
Welche Kosten können für mich als Patient oder Angehörigen entstehen?
Das Gutachten gibt immer die Krankenkasse in Auftrag und dieses kostet Sie nichts.
Unsere Unterstützung kostet Sie auch nichts und gehört für uns, zu den Versorgungsleistungen dazu.
Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Pflegedienst?
Sie als Patient können jederzeit den Pflegedienst wechseln, ohne Angabe von Gründen.
Wir beraten Sie und unterstützen Sie beim Wechsel.
Wir garantieren Ihnen eine nahtlosen Übergang.
Sie als Patient und Ihre Angehörigen liegen uns am Herzen. Wir möchten Sie bestmöglich versorgt wissen und dieses garantieren wir Ihnen in unserer Familie.